27. Juli 2024

Poolzeit – diese Regeln sollten sie kennen

Die Sonne scheint, es ist warm und die ersten Pools werden in Betrieb genommen. Achten sie darauf, bei der Befüllung und im Herbst der Entleerung keine teuren Fehler zu machen.
In der Wasserzeitung Ausgabe 1/2022 heisst es im Artikel Badespaß im Pool – aber richtig!, dass zur Poolbefüllung kein Gartenwasser genutzt werden darf und die Poolentleerung nur über das Schmutzwassersystem erfolgen darf. Diese Regelung dürfte nicht jedem klar sein, daher haben wir mit der OWA gesprochen.

So viele Arten von Wasser

Wenn sie denken, sie haben nur eine Art Wasser zu Hause, so haben sie ihre Rechnung ohne die OWA gemacht. Für den Wasserbetrieb gibt es 4 verschiedene Arten von Wasser.
Hauswasser ist Wasser, das über ihren normalen Hausanschluss läuft und mit ihrem Hauswasserzähler gemessen wird. Dieses Wasser wird über die Schmutzwasserleitung zurück geführt.
Gartenwasser ist Wasser, das über einen Gartenwasserzähler entnommen wird und nicht über die Schmutzwasserleitung zurück geführt wird.
Schmutzwasser ist das Wasser, das aufgrund seiner Verunreinigungen über die Schmutzwasserleitung abgeführt wird und in der Kläranlage aufbereite wird. Es darf nicht über den Gartenwasserzähler laufen.
Regenwasser fällt – sie ahnen es – bei Regen an und darf nicht über die Schmutzwasserleitung entsorgt werden sondern muss – wenn es auf ihrem Grundstück anfällt – auch auf ihrem Grundstück versickern. Das gilt auch für auf Dachflächen anfallendes Wasser, welches über ihre Regenrinne anfällt.

Poolwasser

In welche Kategorie fällt nun Poolwasser? Da sie ihr Poolwasser chemisch behandeln werden, gilt es als Schmutzwasser. Das klingt komisch, soll es doch gerade nicht schmutzig werden. Gemeint sind aber die chemischen Zusätze wie Chlor, Flockungsmittel, Algenmittel etc.
Deshalb dürfen sie ihr Poolwasser nicht mit Gartenwasser befüllen. Gartenwasser darf nur genommen werden, wenn damit der Garten bewässert wird.
Die Entsorgung des Poolwasser darf dementsprechend nicht auf ihrem Grundstück oder dem Gulli auf der Strasse erfolgen. Sie muss über den Schmutzwasseranschluss ihres Grundstückes erfolgen.
Alles andere stelle eine Ordnungswidrigkeit gemäß Wasserhaushaltsgesetzes dar. Einfach ausgedrückt: wer seinen Pool mit Gartenwasser befüllt oder nicht im Schmutzwasserkanal entsorgt, muss Strafe zahlen.

Ist das praktikabel?

Nun haben viele Dallgower nur Gartenwasser im Garten und keinen Anschluss von Schmutzwasser ausserhalb ihres Hauses. Auf die Frage, wie das praktisch umzusetzen sei, gibt die OWA folgende Empfehlung:
Füllen sie ihren Pool mit einem Anschluss aus ihrem Haus, zum Beispiel aus Küche oder Bad. Dafür gäbe es Adapter zum Anschluss eines Gartenschlauches.
Entsorgen sie ihren Pool mit einer handelsüblichen Tauchpumpe und leiten sie dieses Wasser dann in den Schmutzwasserschacht auf ihrem Grundstück ab.

Geniessen sie die Poolzeit im Garten!

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