27. Juli 2024

Faktencheck Kita- und Hortgebühren – Versprechen gehalten?

Kita- und Hortgebühren sind ein Thema, mit dem Politiker gern punkten. Wer sie senkt, dem ist die Unterstützung der Eltern sicher, wer sie anhebt, macht sich unbeliebt.
Auch Dallgows Politiker nutzen diesen Effekt und haben in den Wahlkämpfen mit den Beiträgen gearbeitet. So hat die CDU bei der letzten Kommunalwahl mit einer Senkung der Kita- und Hortbeiträge geworben (und tut dies noch immer). Auch Bürgermeister Richter hat öffentlich sein nein zur Erhöhung der Kita- und Hortbeiträge im Wahlkampf bekräftigt (hier nachzulesen).
Letztes Jahr gab es eine kontrovers diskutierte Änderung der Beitragsordnung. Ausgelöst von einem Gerichtsurteil musste die Berechnungsgrundlage geändert werden. So war es laut dem Gericht nicht statthaft, die Unterhaltskosten der Kitagebäude auf die Eltern umzulegen.

Was hatte sich geändert

Geändert haben sich in der neuen Dallgower Beitragsordnung 3 Dinge:

  1. wurden neue Einkommensstufen eingeführt. Endete die alte Tabelle bei einem jährlichen Haushaltseinkommen von 52.500 Euro, so geht die neue Tabelle bis 79.000 Euro.
  2. die Geschwisterregelung wurde verändert. War vorher der prozentuale Abschlag in der Reihenfolge der Geschwister fix (1. Kind immer 100%, 2. Kind immer 60%, ab dem 3. Kind immer 30%), so ist der neue prozentuale Anteil für alle Kinder immer gleich: 1 Kind = 100%, 2 Kinder = alle 80%, 3 Kinder immer 60%
  3. wurde die Grundlage für das Haushaltseinkommen verändert. So sollten mehr Ausgaben abgezogen werden können, so dass praktisch das Jahresnettoeinkommen nach Steuern – analog der Steuerabrechnung – zählt. Laut Gemeinde würden damit die zugrundegelegenen Haushaltseinkommen sinken, also mehr Eltern in eine günstigere Stufe fallen.

Erläuterung

Die Auswirkungen dieser Änderungen liessen sich schlecht vorhersagen, da nach Auskunft der Gemeinde 50% der Beitragszahler in der Gruppe 52.500 Euro oder mehr eingruppiert waren und hier keine konkreten Zahlen über das tatsächliche Haushaltseinkommen vorlagen.
Dieser Mangel an Zahlen führte dazu, dass die Prognosen von Verwaltung, Gemeinderatsmitgliedern und Eltern unterschiedlich ausfielen. Sagten Verwaltung und Gemeindevertreter voraus, dass die Beiträge für alle sinken oder gleich bleiben würden und nur in wenigen Ausnahmefällen ein wenig mehr gezahlt werden müsse, kamen Eltern auf andere Prognosen. Den Eltern zufolge könnten Beitragserhöhungen von bis zu 30% entstehen, vor allem für Eltern mit 3 Kindern. Gleichzeitig machten die Eltern darauf aufmerksam, dass mit der neuen Geschwisterregelung selbst bei Haushalten mit komplett identischen Einkommen Verschiebungen eintreten, die jene Haushalte benachteiligen, deren Kinder mit größerem Abstand geboren werden. Das kann bei 3 Kindern einen Unterschied von über 10.000 Euro ausmachen (Berechnung hier, hier und hier).
Auch Bürgermeister Richter positionierte sich klar und gab bekannt, dass in der neuen Tabelle "keine Beitragserhöhungen vorgesehen" seien (siehe hier).
Alle Bedenken halfen nichts, die Gemeindevertreter stimmten mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme für die neue Beitragstabelle.
Die CDU und der Bürgermeister standen hier besonders im Wort, hatten doch beide damit geworben, Beiträge zu senken bzw. nicht anzuheben.
Klarheit wird es erst geben, wenn alle Eltern nach der neuen Tabelle berechnet worden.
Das ist nun geschehen. Alle Gemeindevertreter haben eine aktuelle Auswerung erhalten.
Wir haben die Zahlen ausgewertet.

Behauptung: Wenn überhaupt, steigen die Beiträge für nur eine ganz kleine Elterngruppe

Die Beiträge steigen ab einem Haushaltseinkommen von 67.000 Euro, wenn der Haushalt 3 Kinder in Hort und Kita hat.
Ab einem Haushaltseinkommen von 70.000 Euro steigt es immer, wenn mindestens 1 Kind im Hort ist.
Damit sind die Beiträge für mindestens 33% und bis zu 37% der Eltern gestiegen.

Behauptung: Durch die veränderte Berechnung das Haushaltseinkommens werden viele Eltern in eine günstigere Beitragsgruppe fallen

Die bishere Höchstgruppe war 52.500 Euro oder mehr. Laut Verwaltung waren in der alten Beitragstabelle 50% der Eltern in dieser Gruppe.
Aus den Daten ist ersichtlich, dass nun nur noch 43,1% der Eltern ein Haushaltseinkommen von bis zu 52.500 Euro haben. 58% der Haushalte sind nun in einer Gruppe oberhalb der bisherigen Höchstgrenze zu finden.
Wie kann das sein? Hat sich seit letztem Jahr das Haushaltseinkommen der Dallgower Eltern so stark gesteigert? Das ist eher unwahrscheinlich, liegen doch zwischen der Aussage der Verwaltung und jetzt nur 9 Monate.
Dann können entweder die Daten nicht stimmen oder die Berechnung ist gar nicht günstiger für die Familien, sondern sogar ungünstiger.

Haben CDU und Bürgermeister ihre Wahlversprechen gehalten?

Für einen nicht unerheblichen Teil der Dallgower Familien haben sich die Beiträge erhöht. Zentrale Wahlversprechen von Bürgermeister und CDU sind damit gebrochen.

Wie könnte es weitergehen?

Gemeindevertreter hatten bei der Änderung der Tabelle vereinbart, diese zu überprüfen, wenn neue Daten vorliegen. Das wäre nun möglich. Bisher hat diese Überprüfung nicht stattgefunden.

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