27. Juli 2024

Elternbeiträge für Kita-Verpflegung vor deutlicher Erhöhung: Was Kitaeltern jetzt wissen müssen

Kitaeltern aufgepasst: Im Sozialausschuss wurde gerade eine Vorlage durchgewunken, die den Essenzuschuss für Ihr Kind von jetzt 39€ auf 50€ pro Monat erhöht. Das wäre eine Erhöhung um 28,2% zum 1.1.2024.
Eine Diskussion dazu fand nicht statt. Die Vorlage können sie hier einsehen.
Die übliche Praxis in Ausschüssen sieht eine offene Diskussion vor, bevor Beschlüsse gefasst werden. Diese Diskussionsrunden sind entscheidend, da sie eine transparente Prüfung der Vorlagen gewährleisten und allen Beteiligten die Gelegenheit geben, ihre Sichtweisen einzubringen. Dass die Erhöhung der Verpflegungspauschale ohne Diskussion angenommen wurde, könnte darauf hindeuten, dass dieser Schritt der sorgfältigen Erörterung entgangen ist. Diskussionen sind nicht nur ein zentraler Bestandteil demokratischer Prozesse, sondern geben auch den Mitgliedern des Ausschusses sowie den betroffenen Bürgern die Möglichkeit, Bedenken zu äußern, Vorschläge zu machen und letztendlich zu einer wohlüberlegten Entscheidung beizutragen.

Begründet wird die Erhöhung mit den “gestiegenen Kosten bei Hoffmannmenü sowie die gestiegenen Personal- und Energiekosten in den Kindereinrichtungen”.
Der Anteil der Eltern an den Essenskosten soll der Höhe der häuslichen Ersparnis entsprechen. Diese etwas sperrige Formulierung kann man am besten so erklären:
Die Höhe des Essengeldes bemisst sich an den “durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen”. Das bedeutet, dass die Kosten für das Essen so angesetzt werden, als würden die Eltern selbst für die Zubereitung des Mittagessens aufkommen. Man geht davon aus, dass Eltern durch die Verpflegung in der Kita eigene Aufwendungen ersparen, da sie das Essen nicht selbst zubereiten müssen.
Mit dem neuen Beitrag wäre dann eine häusliche Ersparnis von 2,40€ angesetzt. Also übersetzt: man geht davon aus, dass sie ihrem Kind das Mittagessen – wäre es nicht in der Kita – für 2,40€ zubereiten würden. Bisher konnten sie das mit angenommenen 1,85€.
Beschlossen ist diese Änderung noch nicht, sondern wird voraussichtlich der Gemeindevertretersitzung am 29.November vorgelegt und könnte dort beschlossen werden. Sind Sie damit nicht einverstanden, haben Sie also bis dahin Zeit, mit Ihren Gemeindevertretern zu sprechen oder in der Gemeindevertretersitzung selbst im Zuge der Einwohnefragestunde Ihre Bedenken zu erläutern.
In der Berechnung zur Begründung ist zumindest mir eine Unstimmigkeit aufgefallen, die allerdings nicht diskutiert wurde. So sind für alle Einrichtungen die anteiligen Kosten für das Mittagessen höher als die Personalkosten – außer für die Einrichtung 365005. Hier sind die Personalkosten höher als die Mittagsessenkosten (siehe Bild).

Warum in dieser einen Einrichtung die Personalkosten anteilig so viel höher sein sollen, ist unklar. Ebenso wird nicht erläutert, warum bei einer höheren Kinderbelegung die Kosten für das Mittagessen niedriger sein können. Bekommen die Kinder dort kleinere Portionen? Die Berechnung wirft also einige Fragen auf, die nicht erklärt wurden und von den Mitgliedern des Sozialausschusses auch nicht nachgefragt wurden.
Es bleibt festzustellen, dass Eltern trotz gegenteiliger Beteuerungen mit der neuen Regelung finanziell stärker belastet würden als zuvor.

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