27. Juli 2024

Corona-Maßnahmen – das gilt ab 3.4. in Dallgow

Ab Sonntag, den 3.April 2022, gilt die neue Corona-Verordnung. Das Kabinett beschloss eine Regelung, die zunächst bis zum 30.4.2022 gilt. Bis dahin gelten die bisherigen Maßnahmen.

Öffentliche Verkehrsmittel

In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste. In der Schülerbeförderung, für Jugendliche bis 14 Jahre und das Kontroll- und Fahrpersonal ist ein OP-Maske ausreichend.

Schulen

In Schulen entfällt die Maskenpflicht. Die Testpflicht bleibt wie gehabt bestehen, sie werden also 3x pro Woche einen häuslichen Selbsttest mit den Kindern durchführen. Ausnahmen für geimpfte und nachweislich genesene Kinder bleiben bestehen. Für nicht-immunisierte Lehrkräfte besteht eine tägliche Selbsttestpflicht.

Kitas

In Kitas ändert sich nichts: Kinder ab dem 1. Geburtstag müssen an 2 nicht-aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche getestet werden.

Gesundheits- und Sozialwesen

Nicht-immunisierte Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen haben eine tägliche Testpflicht. Hier besteht eine FFP2-Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistungen, sonst mindestens eine OP-Maskenpflicht.
Während der Ausübung von körpernahen Tätigkeiten besteht für die dort untergebrachten Personen mindestens eine OP-Maskenpflicht, solange das möglich ist. Sonst gilt eine mindestens OP-Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens. Konkret: Gehen sie zum Arzt, müssen sie dort mindestens eine OP-Maske tragen.
Besucher haben ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht einzuhalten.

Ausnahmen

Kinder unter 6 Jahren haben generell keine Maskenpflicht.
Gehörlose und schwerhörige und deren Begleitpersonen haben keine Maskenpflicht.
Sonst gelten die vorher bereits bestehenden Ausnahmen. Mussten sie also bisher keine Maske tragen, so müssen sie das auch nicht ab dem 3. April.

Geschäfte und Restaurants

Hier besteht keine Maskenpflicht mehr. Es wird jedoch dazu geraten, freiwillig eine Maske zu tragen. Die Infektionszahlen sollten dazu Anlass genug geben.

Die offizielle Meldung das Landes Brandenburg finden sie hier

Bleiben sie gesund und passen sie auf sich auf.

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