9. Dezember 2024

Corona-Beschlüsse: Was gilt gerade?

Für einen Überblick werden wir auf dieser Seite die aktuell geltenden Corona-Regeln auflisten. Bei Änderungen werden diese hier auf dieser Seite aktualisiert.


Ab dem 23.2.2022 gilt 3G bei körpernahen Dienstleistungen, keine Kontaktbeschränkungen mehr für geimpfte/genesene. Ab dem 4.3.2022 gilt 3G in Gastro und Beherbergung, keine Beschränkung bei Sport draussen und 3G bei Sport im Innenbereich, Discotheken, Clubs und Festivals öffnen mit 2G+ und die Testfrequenz in Schulen sinkt wieder auf 3 mal pro Woche, die schulische Präsenzpflicht gilt wieder uneingeschränkt. Ab 20.3.2022 erfolgt eine Reduzierung auf Basismaßnahmen. Diese müssen noch konkret definiert werden.


Ab dem 18.2.2022 muss nur noch die durch PCR-Test oder zertifizierten Schnelltest positiv getestete Person in Quarantäne. Zertifizierte Schnelltest machen Testzentren, Apotheken oder Ärzte. Der positive Test muss auf dem onlineportal das Gesundheitsamtes hochgeladen werden und gilt gleichzeitig als Nachweis der Quarantäneanordnung gegenüber dem Arbeitgeber. Andere im Haushalt lebende Personen müssen nicht mehr in Quarantäne. Sie werden lediglich angehalten, 10 Tage lang täglich einen Selbsttest durchzuführen. Die Komplette Verordnung finden sie hier.


Ab dem 9.2.2022 wird die 2G-Pflicht im Einzelhandel aufgehoben. Stattdessen gilt eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel. Die nächtliche Ausgangssperre wird ebenso abgeschafft. Eine Anwesenheitsdokumentation in der Gastronomie wird ebenfalls abgeschafft.


Die Aussetzung der Präsenzpflicht bleibt auch nach den Winterferien bestehen. Es wurde keine Frist angegeben, so dass ich davon ausgehe, dass sie unbefristet gilt und erst durch erneute Verfügung wieder eingeführt wird.


Allgemeinverfügung vom 21.1.2022 Landkreis Havelland: nutzen sie zur Meldung eines Covid19-Falls bitte https://www.havelland.de/coronavirus/datentransfer/. Verkürzung der 10-tägigen Quarantäne durch PCS oder qualifizierten Selbsttest möglich, wenn seit dem 5. Tag keine Symptome mehr vorliegen. Siehe https://www.dallgow.de/news/1/705690/nachrichten/allgemeinverfügung-des-landkreises-havelland-zu-quarantäneregelungen-ab-21.01.2022.html


Testpflicht für Kinder ab 1 Jahr in Betreuungseinrichtungen ab 7.Februar

  • Kinder ab 1 Jahr müssen an 2 nicht aufeinanderfolgenden Tagen einen negativen Schnelltest nachweisen können, um die Einrichtungen besuchen zu dürfen. Ausgenommen sind doppelt-geimpfte oder genesene Kinder
  • Tests werden kostenlos an Eltern ausgegeben, Test können zu Hause durchgeführt werden und müssen von den Eltern bestätigt werden
  • es werden Schnelltests mit besonderer Eignung für Kinder kostenfrei beschafft, möglich wären hier Lollitest, Speicheltests oder Test der vorderen Nasenwand. Diese Tests müssen die Mindestkriterien von RKI und PEI erfüllen und einen Nachweis der Omikron-Variante ermöglichen.

  • der Genesenenstatus gilt nur noch 90 Tage ab Genesung
  • doppelte Impfung und Genesung sind der dritten Impfung die ersten 90 Tage gleichgestellt

Änderungen durch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zum 17.1.2022

  • FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nachverkehr ab 14 Jahren
  • Maskenpflicht in Kultur und Freizeit
  • Quarantäneverkürzungen (i.d.R. 10 Tage) mit der Möglichkeit zu Freitestungen
  • 2G+ (Testpflicht für Genesene und doppelt-Geimpfte, keine Testpflicht für 3-fach geimpfte) in Gastronomie bei hoher Krankenhausbelastung
  • hohe Krankenhausbelastung liegt vor, wenn die Hospitalisierungsinzidenz über 6 liegt oder der Anteil der Intensivpatienten mit Covid19 höher 10% ist. Über- oder Unterschreitung wechseln, wenn diese Schwellwerte jeweils für 7 aufeinanderfolgende Tage über- oder unterschritten werden

Die Ministerpräsidenten haben am 21.12. neue Beschränkungen ab dem 28.12.2021 beschlossen. Was ändert sich dadurch für uns Dallgower?
Nicht viel. Die meisten Änderungen waren in Brandenburg bereits aktiv, wie das Land Brandenburg informiert.
Es gibt nur eine Änderung zu den bestehenden Regeln. Sie betrifft die Kontaktbeschränkung auch für Geimpfte und Genesene: Spätestens ab 28. Dezember sind private Zusammenkünfte – egal ob im Freien oder in Räumen – nur noch bis maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen. Die entsprechende Änderung wird das Kabinett voraussichtlich am 22.12. in einer Sondersitzung beschließen.
Sobald auch nur eine nicht geimpfte bzw. nicht-genesene Person an privaten Treffen teilnimmt gilt wie bisher die schärfere Beschränkung: Dann sind Zusammenkünfte auf den eigenen Haushalt oder den eigenen Haushalt zuzüglich zwei Personen aus einem anderen Haushalt beschränkt. Auch hier sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ausgenommen.

Die anderen Beschlüsse wie die Schließung der Diskotheken und das Ansammlung- und Feuerwerksverbot an Silvester gelten bereits in Brandenburg.

Ministerpräsident Woidke bitte darum, dass sich so viele Brandenburger wie möglich impfen bzw. boostern lassen, damit Omikron nicht die befürchteten Infektionszahlen verursachen kann.
Woidke: "… die Booster-Impfung bietet einen deutlichen Schutz auch vor der grassierenden Omikron-Variante."
Eine Impfung kann z.B. in Dallgow bei Dr. Horst vorgenommen werden.

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