27. Juli 2024

Kommen pandemiebedingte Kita- und Horterstattungen?

In der letzten Gemeinderatssitzung gab es einen Antrag, die Kita- und Hortgebühren in bestimmten Fällen zu erstatten. Im Wortlaut:

Die Erstattung des Elternbeitrages erfolgt bei Abwesenheit über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 4 Wochen ab dem 21. Fehltag, wenn:
die Betreuungsleistung nach schriftlicher Aufforderung an die Eltern nicht in Anspruch genommen wurde.
Bei angeordneter Schließung der Kindereinrichtung wird adäquat verfahren.
Für die Erstattung des Elternbeitrages ist ein schriftlicher Antrag der Eltern an die Kitaverwaltung unter Angabe des Namens, der Kita und des Zeitraums der Anwesenheit zwingend erforderlich.

Hier zeigten sich ganz unterschiedliche Standpunkte der Gemeindevertreter.
Während Herr Vahl die weiterlaufenden Personal- und Unterhaltskosten in den Vordergrund stellt, spricht sich Herr Kindinger für eine kürzere Abwesenheitszeit aus, da es für die Eltern erhebliche Betreuungsprobleme gäbe.
Gerade der hier gewählte Zeitraum von 4 zusammenhängenden Wochen schränkt die Erstattungsfähigkeit erheblich ein. Diskutiert wurde eine Verkürzung dieses Zeitraumes auf 2 Wochen.
Das Thema wurde an den Sozialausschuss zurück verwiesen.
Eine gute Gelegenheit also für die Dallgower Eltern, ihre Perspektive in den Sozialausschuss einzubringen um eine gute Lösung zu finden.

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