3. Februar 2026

Steuerverschiebung trifft die Falschen

Die stille Verschiebung: Warum die geplante Gewerbesteuererhöhung vor allem kleine Betriebe ohne eigenes Grundstück trifft – und wie ein Ausgleichsfonds helfen könnte

Die Reform der Grundsteuer sorgt bundesweit für Verschiebungen – manche sichtbar, viele eher unscheinbar. In unserer Gemeinde zeigt sich inzwischen ein neues Problem: Während die Grundsteuer auf gewerblich genutzte Grundstücke spürbar sinkt, wird parallel über eine Erhöhung der Gewerbesteuer diskutiert. Das klingt zunächst nach einem sachlichen Ausgleich. Tatsächlich entsteht aber ein neues Ungleichgewicht, und die Leidtragenden sind ausgerechnet jene, die ohnehin am wenigsten Spielraum haben: Gewerbetreibende ohne eigenes Grundstück.Im Hauptausschuss vom 19. Januar wurde genau darüber gesprochen. Mehrere Ausschussmitglieder betonten ausdrücklich, dass gewerbliche Grundstückseigentümer durch die Grundsteuerreform „begünstigt“ seien – sie zahlen künftig weniger Grundsteuer. Fast im selben Atemzug wurde gefordert, die Gewerbesteuer zusätzlich anzuheben, um diese Entlastung „auszugleichen“.

Was dabei jedoch kaum erwähnt wurde:
Eine höhere Gewerbesteuer trifft alle Betriebe, unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Mieter sind. Die Entlastung durch die niedrigere Grundsteuer kommt aber ausschließlich Grundstückseigentümern zugute. Wer hingegen nur Räume mietet – Ladeninhaberinnen, Freiberufler, Praxen, kleine Dienstleister – profitiert überhaupt nicht. Für sie entsteht eine deutliche Schieflage.

Rechtlich ist klar: Die Gemeinde darf die Grundsteuer B nicht für Wohn- und Gewerbegrundstücke trennen. Ein Hebesatz gilt immer für alle. Deshalb wurde im Ausschuss auch nicht darüber diskutiert, die „Grundsteuer für Gewerbe“ isoliert zu heben – das geht schlicht nicht. Die Gewerbesteuer ist hingegen frei anpassbar, weshalb sie als Regelinstrument ins Spiel kam.

Im Ausschuss standen verschiedene Modelle im Raum:
• Grundsteuer 230 (Vorschlag des Bürgermeisters)
• Gewerbesteuer 260
• Gewerbesteuer 360

Ein Ergebnis wurde nicht erzielt; die Fraktionen sollen nun bis Anfang nächster Woche einen Kompromiss erarbeiten.

Ein möglicher Weg zu mehr Gerechtigkeit: der lokale Ausgleichsfonds

Wenn die Grundsteuerreform die Belastung so stark verschiebt, dass Gewerbeflächenbesitzer entlastet, Mieter-Gewerbetreibende aber zusätzlich über die Gewerbesteuer belastet werden, könnte die Gemeinde selbst einen faireren Mechanismus schaffen – zumindest lokal.

Ein realistisches Modell wäre ein kommunaler Ausgleichsfonds, der aus einem kleinen Teil der zusätzlichen Gewerbesteuer-Mindereinnahmen oder -Mehreinnahmen gespeist wird. Er könnte:

• kleine Betriebe ohne eigenes Grundstück gezielt entlasten
• besonders betroffene Branchen unterstützen (z. B. Dienstleister mit hohem Personal- aber geringem Gewinnanteil)
• in Härtefällen Zuschüsse oder Erstattungen anbieten
• auf Antrag und mit klaren Kriterien vergeben werden

Ein solcher Fonds wäre rechtlich unproblematisch, da Gemeinden freiwillige Leistungen und Förderprogramme für die örtliche Wirtschaft einrichten dürfen – solange sie transparent und nach Kriterien vergeben werden.

Er könnte helfen, gerade die kleinen und mittleren Betriebe zu schützen, die als Mieter keinerlei Ausgleich über die Grundsteuer erhalten. So würde die Gemeinde verhindern, dass die Grundsteuerreform eine neue Ungerechtigkeit erzeugt.

Denn das zentrale Problem bleibt:
Wenn die Grundsteuer auf Gewerbeflächen sinkt und als Antwort darauf die Gewerbesteuer erhöht wird, trifft es genau diejenigen am stärksten, die am wenigsten profitieren – die kleinen, mieterbasierten Betriebe.
Ein Ausgleichsfonds wäre ein pragmatischer Weg, diese Schieflage abzufedern.

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